Unterrichtsgebühren

Angebot Unterrichtsdauer
wöchentlich
Gebühr pro Schuljahr
in EURO
Musikalische Früherziehung 60 Min. 180,--
Musikalische Grundausbildung 60 Min. 180,--
     
Instrumentalunterricht    
Einzelunterricht 45 Min. 862,--
Einzelunterricht 30 Min. 615,--
2er Gruppe 45 Min. 492,--
3er Gruppe 45 Min. 346,--
4er Gruppe 45 Min. 266,--

Nehmen aus einer Familie mehrere Kinder am Unterricht teil, so werden folgende Gebühren verrechnet:

100 % für ein Kind mit der höheren Gebühr
60 % für das Kind mit der nächst darunter liegenden oder gleichen Gebühr
40 % für jedes weitere Kind
   

Schüler, die in einem Marktoberdorfer Orchester mitspielen, erhalten auf die Gebühren für den Instrumentalunterricht des betreffenden Orchesterinstruments 10 % Nachlass.

Für Auswärtige Schüler ist im Rahmen der Sondervereinbarungen nach § 3 Abs. 2 der Satzung über die Inanspruchnahme der Städtischen Sing- und Musikschule Marktoberdorf auf die Unterrichtsgebühr ein Zuschlag von 40 % zu erheben.

Die Gebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich jeweils auf ein Schuljahr (1. September bis 31. August). Die Gebührenschuld entsteht mit dem Beginn des jeweiligen Schuljahres; sie ist in vier gleichen Raten jeweils zum 1. Oktober, 1. Januar, 1. April und 1. Juli fällig.


Städtische Sing - und Musikschule Marktoberdorf | Eberle-Kögl-Straße 11 | 87616 Marktoberdorf | Tel. 08342 5755 |