| Angebot | Unterrichtsdauer wöchentlich |
Gebühr pro Schuljahr in EURO |
| Musikalische Früherziehung | 60 Min. | 180,-- |
| Musikalische Grundausbildung | 60 Min. | 180,-- |
| Instrumentalunterricht | ||
| Einzelunterricht | 45 Min. | 862,-- |
| Einzelunterricht | 30 Min. | 615,-- |
| 2er Gruppe | 45 Min. | 492,-- |
| 3er Gruppe | 45 Min. | 346,-- |
| 4er Gruppe | 45 Min. | 266,-- |
Nehmen aus einer Familie mehrere Kinder am Unterricht teil, so werden folgende Gebühren verrechnet:
| 100 % | für ein Kind mit der höheren Gebühr |
| 60 % | für das Kind mit der nächst darunter liegenden oder gleichen Gebühr |
| 40 % | für jedes weitere Kind |
Schüler, die in einem Marktoberdorfer Orchester mitspielen, erhalten auf die Gebühren für den Instrumentalunterricht des betreffenden Orchesterinstruments 10 % Nachlass. Für Auswärtige Schüler ist im Rahmen der Sondervereinbarungen nach § 3 Abs. 2 der Satzung über die Inanspruchnahme der Städtischen Sing- und Musikschule Marktoberdorf auf die Unterrichtsgebühr ein Zuschlag von 40 % zu erheben. Die Gebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich jeweils auf ein Schuljahr (1. September bis 31. August). Die Gebührenschuld entsteht mit dem Beginn des jeweiligen Schuljahres; sie ist in vier gleichen Raten jeweils zum 1. Oktober, 1. Januar, 1. April und 1. Juli fällig. |
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